Kann ich eine Split Klimaanlage in mein Dachgeschoss bauen?
Viele Vermieter sehen heutzutage eine Split Klimaanlage allerdings als eine Verbesserung der Mietsituation an, insbesondere bei Dachgeschosswohnungen. So kann es möglich sein, dass der Vermieter die Kosten übernimmt und diese entsprechend auf die Miete umlegen möchte. Da es sich um eine Verbesserung der Mietsache handelt, ist er grundsätzlich dazu berechtigt. Beim Auszug verbleibt die Split Klimaanlaage dann in den Mieträumen und der Mieter hat keine Sorgen mit dem Rückbau.
Keine Einigung in Sicht?
Wer sich mit seinem Vermieter über die Installation der Split Klimaanlage nicht gütlich einigen kann, muss seinen Wunsch nach Klimatisierung allerdings nicht ganz aufgeben. Schließlich kann man auf Monoblockgeräte oder mobilie Klimageräte zurückgreifen.
Mobile Klimaanlagen gibt es schon für kleines Geld im Baumarkt. Meist sind sie auf Rollen montiert und können überall aufgestellt werden. Da ein Schlauch die warme Luft durch ein Fenster ableiten kann, so wie man es von einem Wäschetrockner kennt, ist auch keine bauliche Maßnahme nötig, die den Vermieter stören könnte.
Wenn der Schlauch durch ein gekipptes Fenster nach außen hängt, muss einzig der Spalt abgedichtet werden, damit die warme Außenluft nicht wieder in den Raum eindringt. Ohne Abdichtung würde das Klimagerät ständig arbeiten müssen und entsprechend viel Strom verbrauchen. Auch der Geräuschpegel der mobilen Geräte ist ein gewisser Nachteil. Wer eine mobile Split Klimaanlage wählt, der hat ein mobiles Gerät aus Innen- und Außengerät. Das Kühlgerät wird im Wohnraum untergebracht und saugt die warme Luft an. Über einen Schlauch wird die Raumluft an das Außengerät weitergeleitet und im Kühlkompressor gekühlt. Der Geräuschpegel ist bei diesen Geräten im Wohnraum geringer. Allerdings muss man schon ebenerdig wohnen oder einen Balkon haben, um das Außengerät unterzubringen. Zudem ist dann auch wieder die Einwilligung des Vermieters nötig.
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