Split Klimaanlage in der Mietwohnung erlaubt?
Viele Mieter denken darüber nach, sich für die sommerlichen Höchsttemperaturen mit einer Split Klimaanlage zu rüsten. Doch darf man so ohne weiteres eine Split Klimaanlage in einer Mietwohnung installieren? Grundsätzlich nein, denn der Vermieter hat natürlich ein Wörtchen mitzureden. Schließlich handelt es sich beim Einbau einer Split Klimaanlage um eine bauliche Veränderung in der gemieteten Wohnung als auch im Außenbereich des Wohnhauses. Entsprechend ist zunächst die Zustimmung des Hauseigentümers notwendig, bevor es im Sommer schön kühl werden kann.
Wer sich mit seinem Vermieter nicht einigen kann und dem Mietrecht unterliegt, der kann die Zustimmung des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen auch gerichtlich ersetzen lassen. Grundsätzlich sieht die Rechtssprechung Split Klimaanlagen aber nicht als ortsüblich an. Nur, wenn in dem Haus berits Klimaanlagen vorhanden sind, weichen die Gerichte von diesem Prinzip gelegentlich ab.
Natürlich muss die Umbaukosten und die Montagekosten der Mieter zahlen. Zudem ist er verpflichtet, für eine einwandfreie Ausführung der Installation zu sorgen und die Anlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. In Ausnahmefällen ist es in der Praxis also durchaus möglich, gegen den Willen des Hauseigentümers eine Split Klimaanlage einbauen zu lassen.
In der Realität des Mietwesens sollte man allerdings lieber zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter kommen oder auf eine andere Form der Klimatisierung zurückgreifen, wenn man in Zukunft in einem harmonischen Mietverhältnis stehen möchte.
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