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Welche Vorschriften gibt es für den Einbau einer Split Klimaanlage?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Montage einer Split Klimaanlage zudem um eine bauliche Veränderung. In Mietwohnungen muss entsprechend die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.

Bei Eigentumswohnungen bedarf der Einbau einer Klimaanlage aufgrund der Sondereigentumsregelung zwar nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, dies kann aber im Zweifelsfall von den Gerichten auch anders gesehen werden. So entschied beispielsweise das OLG Hamburg in einem Fall, dass sich die Umgestaltung des Sondereigentums auf das Gemeinschaftseigentum auswirkt und als bauliche Veränderung genehmigungsbedürftig und ein Allseitsbeschluß der Eigentümer notwendig wäre.

Eine bauliche Veränderung liegt entsprechend der Rechtssprechung des OLG Frankfurt am Main vom 30.03.2003 (20 W 254/01) vor, sobald in die Substanz gemeinschaftlichen Eigentums eingegriffen wird und eine dauerhafte, gegenständliche Veränderung vorgenommen wird.

Entsprechend dieser Rechtsprechung handelt es sich bei der Installation einer Split Klimaanlage also um eine genehmigungspflichtige, bauliche Veränderung, wenn die Substanz des Gemeinschaftseigentums betroffen ist. Denn die Außenwand des Hauses gehört nun einmal allen Eigentümern gemeinsam und entsprechend bedarf es der Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers.

Ohne den entsprechenden Beschluß der Eigentümerversammlung darf also nicht installiert werden. Wer eine Ablehnung oder die Einholung einers Beschlusses einfach ignoriert, kann damit rechnen, dass die übrigen Eigentümer Schadensersatzansprüche, die sich aus § 280 BGB ergeben, geltend machen können. Zudem kann die Eigentümergemeinschaft auch einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB geltend machen und diesen auch gerichtlich durchsetzen.

Auf die Genehmigung oder Duldung der baulichen Veränderung ist kein Anspruch erkennbar. Einzig, wenn eine bauliche Veränderung zur Instandhaltung oder Instandsetzung des Sondereigentums nötig wäre, kann ein solcher Duldungsanspruch im Rahmen des Möglichen sein. Vor dem Kauf einer Split Klimaanlage sollte daher die individuelle Wohnsituation überprüft und bei den zuständigen Behörden nachgefragt werden, ob eine Genehmigung notwendig ist.



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