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Wie wird bei einer Split Klimaanlage Kältemittel nachgefüllt?

Bei korrekter Installation und regelmäßiger Wartung ist im Normalfall ein Nachfüllen von Kältemitteln nicht erforderlich. Es handelt sich schließlich um ein geschlossenes System. Grundsätzlich sollten alle Wartungsarbeiten durch einen qualifizierten Klimafachbetrieb durchgeführt werden. Sollte sich Kältemittel verflüchtigen, so muss an der Split Klimaanlage ein Leck vorliegen, welches bei der Wartung gefunden und repariert werden kann. Auch das Nachfüllen des Kältemittels sollte entsprechend ebenfalls von dem Fachunternehmen übernommen werden.
Kältemittel – gesetzliche Vorgaben

Entsprechend der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung, die am 06. Mai 1991 in Kraft trat, wurde die Verwendung einiger Kältemittel untersagt. Zu den verbotenen Kühlmitteln zählen:

  • Trichlorfluormethan
  • Dichlordifluormethan
  • Chlortrifluomethan
  • Tetrachlordifluorethan
  • Trichlortrifluorehtan
  • Dichlortetrafluorethan
  • Chlorpentafluorethan
  • Bromchlordifluormethan
  • Bromtrifluormethan
  • Dibromterafluorethan
  • Tetrachlorkohlenstoff
  • Tetrachlormethan
  • Trichlorethan

Diese Kältemittel werden im Gesetz explizit namentlich als verboten aufgezählt. Allerdings gibt es noch einige andere Kühlmittel, deren Herstellung, Inverkehrbringung und Anwendung untersagt sind. Diese Punkte erfüllen ganz klar den Tatbestand einer Straftat, die von den Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen.

Im Servicebereit der Klimatechnik ist das Kühlmittel R22 derzeit zwar noch erlaubt, die Verwendung ist aber nur eingeschränkt möglich. Eine Neubefüllung damit ist jedenfalls nicht mehr zulässig.

Wer sich eine Split Klimaanlage neu oder gebraucht anschaffen möchte, sollte zudem wissen, dass seit 1998 die Anwendung von R12 strikt verboten ist. Für Geräte, die im Original noch mit diesem Kältemittel befüllt waren, ist also kein Kältemittel mehr beziehbar. Muss eine solche Anlage repariert werden, so ist ein aufwendiges Procedere zur Umstellung auf ein anderes Kältemittel erforderlich.

Da für einige Kältemittel zudem nur noch eine Übergangsfrist in der Verwendung besteht, ist insbesondere bei der Anschaffung von gebrauchten Geräten Vorsicht geboten. Vermeintlich Schnäppchen sollten genau auf das enthaltene Kühlmittel hin geprüft werden. Daher ist es häufig ratsam, sich gleich an einen seriösen Hersteller und die neueste Generation der Geräte zu halten – nicht nur aus strafrechtlicher und umwelttechnischer Sicht, sondern auch langfristig aus Kostengründen.



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